ESB Media GmbH

(Für Kooperationspartner)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESB Media GmbH,

Rosenstraße 40 in 40479 Düsseldorf

(nachfolgend: ,,ESB“)

 

  • 1 Anwendungsbereich

 

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ESB erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ESB mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend

auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für

alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals

gesondert vereinbart werden.

 

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ESB ihrer Geltung im

Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ESB auf ein Schreiben oder eine E-Mail-Bezug nimmt, dass

Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein

Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Wir stellen die Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung oder vermitteln den Kontakt zu den Anbietern.

Unsere Rolle beschränkt sich auf die Vermittlung von Kontakten zu den jeweiligen Anbietern von Produkten und Dienstleistungen. Die Verantwortung und die Fähigkeit, einen Vertrag mit dem Nutzer über den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen abzuschließen, liegen ausschließlich bei den jeweiligen Anbietern.

 

  • 2 Leistungen von ESB Mitwirkung des Kunden

 

(1) ESB erbringt für Unternehmer individualisierte und standardisierte Dienstleistungen und

Beratungsdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ESB dabei nicht

die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.

 

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes

Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die

Leistungserbringung durch ESB, bleibt der Vergütungsanspruch von ESB, unberührt. Sofern keine schriftliche

Reaktion im Rahmen der Mitwirkungspflichten der Kunden im Sinne dieses Abschnittes §2 Absatz 2 binnen 7

Tagen erfolgt, hindert dies ESB nicht daran, Gegenleistungen, insbesondere Vergütungen und

Provisionszahlungen aus dem Vertrag zu verlangen. Im Einzelfall kann der Kunde längere Antwortzeiten mit ESB

vorab vereinbaren.

 

(3) In Bezug auf die von ESB zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ESB in Bezug auf

die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

 

(4) ESB ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und

auch anderen Dritten erbringen zu lassen.

 

(5) Gegebenenfalls durch zeitliche Verzögerung des Kunden verursachten Mehraufwand bei ESB hat der Kunde

separat zu vergüten.

 

(6) Im Rahmen der Zusammenarbeit für den Kunden überlassene Domains und Landingpages gehören ESB. Ein

Anspruch auf Überlassung durch den Kunden nach Beendigung der Zusammenarbeit besteht vorbehaltlich

individueller Abrede zwischen den Parteien nicht.

 

(7) Die Kommunikation über Geschäftsabläufe und die Kommunikation im Rahmen des Projektes zur

Vertragsdurchführung erfolgt über E-Mailverkehr, wenn die Parteien nichts anderes

schriftlich vereinbaren.

 

 

  • 3 Zustandekommen von Verträgen

 

(1) Der Vertragsschluss zwischen ESB und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von ESB nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

 

(2) Der Kunde erhält von ESB eine Angebot, welches er zum Zustandekommen des Vertrages bestätigt.

 

  • 4 Abnahmebedürftige Leistungen

 

(1) Die Leistungen von ESB unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung

ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese

Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

 

(2) ESB kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung

verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist

erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

 

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. ESB kann den

Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist

als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber ESB nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen

sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und ESB überlassen. Das

Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

 

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist ESB verpflichtet und berechtigt, diese weiter

zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von ESB zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu

vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln,

die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer

Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.

 

(6) ESB ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom

Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu

vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht

entgegen.

 

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist

darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter

Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden

Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines

erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird ESB dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen

ersetzen.

 

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ESB gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf

Aufforderung von ESB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

 

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die

Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

 

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im

vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

 

  • 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

 

(1) Die Preise, die von ESB angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen

sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

 

(2) Die Bezahlung der Leistungen von ESB erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste

von ESB ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von ESB ist anders

lautend. Eine ESB erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere

Geschäftsverbindung.

 

(3) Sofern mit ESB als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde ESB ein SEPA Lastschriftmandat

zu erteilen. Dafür kann das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzt werden.

(4) ESB stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende

Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

 

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und

eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach

Rückbuchung an ESB zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

 

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere

Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die

Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

  • 6 Kündigung, Laufzeit

 

(1)Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Angebot bestimmt.

 

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

 

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

(5) Eine Kündigung aus besonderer Vertrauensstellung ist ausgeschlossen.

 

  • 7 Verzug außerordentliche Kündigung

 

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ESB beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ESB

eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ESB vollständig

vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

 

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ESB sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich

des offenen Betrages nicht auszuführen.

 

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ESB in Verzug, ist

ESB berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ESB ist im Falle der

außerordentlichen Kündigung berechtigt, die Vergütung für die Vertragslaufzeit als pauschalierten Schadenersatz

geltend zu machen.

 

  • 8 Erfüllung

(1) ESB wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ESB

ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

 

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass ESB bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die

Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden

wird ESB innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft, über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste

erteilen.

 

(3) Ist ESB gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe

aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ESB unberührt.

 

  • 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber ESB zu gewährleisten. Wir

behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über

unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte,

insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber

hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

 

  • 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass ESB überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder

die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt ESB insoweit

von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

 

  • 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von ESB

erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im

Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ESB für

den Kunden erstellt wurden (z. 8. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der

Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte,

Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger

Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

 

(2)       Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ESB nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3)       Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an ESB über.

(4)       Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

  • 12 Haftung
  • ESB haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ESB nur
  1. a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet ESB nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

  • 13 Schlussbestimmungen

(1)      Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn ESB und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von ESB maßgebend.

(2)      Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ESB. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ESB.

AGB-Stand: 11.01.2023 ©__